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Badeordnung

Wir freuen uns, Sie als Gast in unserem Haus begrüßen zu können und bitten Sie um aufmerksame Beachtung unserer Haus- und Badeordnung.

Die Haus- und Badeordnung dient Ihrer Sicherheit und ist für uns zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung unabdingbar. Mit dem Erwerb einer Zutrittsberechtigung über den ChipCoin bzw. Behandlungsplan/Rezept erkennt der Gast unsere Haus- und Badeordnung an. Er akzeptiert Hinweise und Anordnungen unserer Mitarbeiter, die der Sicherheit von Personen und der Gewährleistung der Betriebsabläufe des Hauses dienen.

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung abweichende Bestimmungen zugelassen werden.

Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Beschädigung und Verunreinigung des Bades wird der Verursacher für entsprechende Schäden in voller Höhe haftbar gemacht.

Davon ausgehend, dass unsere Besucher in unser Bad kommen, um sich zu erholen und wohl zufühlen, wünschen wir Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Dipl.-Ing. Dieter Hartmann
Geschäftsführer

Haus- und Badeordnung der SteinThermeBelzig

§ 1 Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der SteinThermeBelzig einschließlich des Einganges und der Außenanlagen.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
  3. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  5. Das Rauchen ist nur in den Außenbereichen (vor den Eingangstüren der Empfangshalle, der Bade- und SaunaWelt) gestattet. Der gesamte Innenbereich der SteinThermeBelzig ist Nichtraucherzone.
  6. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen auf das Gelände des Bade- und Saunabereiches nicht mitgebracht werden. Der Gebrauch von Gläsern ist nur in den vorgesehenen Bereichen der Bistros gestattet.
  7. Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  8. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Die Aufbewahrungszeit wird auf 6 Monate festgelegt. Badezubehör wird nach der Aufbewahrungszeit karikativen Einrichtungen der Stadt Bad Belzig übergeben, hochwertige Gegenstände (Brillen, Schmuck, usw.) erhält das Fundbüro Bad Belzig. Badebekleidung wird aus hygienischen Gründen vernichtet.
  9. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigung der übrigen Badegäste kommt.
  10. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die einzelnen Bereiche (Bade- und SaunaWelt,) sind 15 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.
  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
    1. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    2. Personen, die Tiere mit sich führen,
    3. Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
    4. Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
  1. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bade- und SaunaWelt nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
  2. Für Kinder unter 12 Jahren ist für den Besuch der BadeWelt eine erwachsene Aufsichtsperson erforderlich. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, ist für den Besuch der SaunaWelt ebenfalls eine erwachsene Aufsichtsperson erforderlich. Die Aufsichtspersonen sowie die Kinder und Jugendlichen ab 12 bzw. 16 Jahren haben darauf zu achten, dass die Atmosphäre der Ruhe und Entspannung gewahrt wird.
  3. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
  4. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
  5. Ein Anspruch auf Auszahlung von Beträgen auf der hausinternen Geldwertkarte besteht nicht.

Geldwertkarten sind nicht personengebunden und können von beliebigen Personen
vorgelegt werden. Jahreskarten sind personengebundene Karten und dürfen nur vom Käufer bzw. einer vom Käufer namentlich benannten Person genutzt  werden (z. Bsp. wenn die Jahreskarte verschenkt wird).

  1. Es kann generell nur ein Rabatt auf Eintrittsleistungen in die SteinThermeBelzig gewährt werden.

Rabatte werden nicht in Verbindung mit der hausinternen Geldwertkarte gewährt.

  1. Zur Sicherheit der Badegäste werden die BadeWelt, einschließlich des LichtKlangRaumes,

das Drehkreuz im Gang zur Sauna sowie der Bereich, in welchem die Haarföne angebracht sind, durch Videoüberwachung unterstützt. Der Badegast ist mit der Videoüberwachung einverstanden. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zur Wahrung der Sicherheitsinteressen in der SteinThermeBelzig.

§ 3 Haftung

  1. Die Badegäste benutzen die SteinThermeBelzig auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtungen zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

  1. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird der Wiederbeschaffungswert zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € in Rechnung gestellt.

§ 4 Benutzung der Bäder

  1. Bei Überschreiten der Badezeit besteht eine Nachzahlungspflicht.
  2. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Garderobenmarken, Schlüssel u.ä. ist vor der Aushändigung der Kleidung, das Eigentum an den Sachen nachzuweisen.
  3. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
  4. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
  5. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  6. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die SaunaWelt ist textilfreier Bereich. Aus hygienischen Gründen ist für Kleinkinder die Nutzung der Becken nur in Aquahöschen erlaubt.
  7. Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
  8. Das Einspringen und Hineinstoßen anderer Personen in das Becken ist untersagt. Im gesamten Bade- und Saunabereich sind lautes Schreien und Rennen untersagt.
  9. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Schnorchelgeräten, Wasserbällen) ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
  10. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.

§ 5 Besondere Einrichtungen

Für sonstige Einrichtungen des Bades (z.B. Sauna, Bräunungsanlagen, usw.) können besondere Benutzungsordnungen erlassen werden.

§ 6 Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen.

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