Wir freuen uns, Sie als Gast in unserem Haus begrüßen zu können und bitten Sie um aufmerksame Beachtung unserer Haus- und Badeordnung.
Die Haus- und Badeordnung dient Ihrer Sicherheit und ist für uns zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung unabdingbar. Mit dem Erwerb einer Zutrittsberechtigung über den ChipCoin bzw. Behandlungsplan/Rezept erkennt der Gast unsere Haus- und Badeordnung an. Er akzeptiert Hinweise und Anordnungen unserer Mitarbeiter, die der Sicherheit von Personen und der Gewährleistung der Betriebsabläufe des Hauses dienen.
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung abweichende Bestimmungen zugelassen werden.
Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Beschädigung und Verunreinigung des Bades wird der Verursacher für entsprechende Schäden in voller Höhe haftbar gemacht.
Davon ausgehend, dass unsere Besucher in unser Bad kommen, um sich zu erholen und wohl zufühlen, wünschen wir Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Dr. Christian Kirchner
Geschäftsführer
Haus– und Badeordnung der SteinThermeBelzig
Die SteinThermeBelzig bemüht sich, seinen Gästen eine Atmosphäre der Ruhe, Entspannung und Erholung zu bieten. Aus den genannten Zielstellungen ergeben sich die folgenden Inhalte der Haus- und Badeordnung:
- Rauchen: Das Rauchen ist nur in den Außenbereichen, vor den Eingangstüren der Empfangshalle, der BadeWelt und der SaunaWelt gestattet. Der gesamte Innenbereich der SteinThermeBelzig ist Nichtraucherzone.
- Versorgung: Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke in der BadeWelt und in der SaunaWelt ist aus hygienischen Gründen untersagt. Für die Versorgung sind entsprechende gastronomische Einrichtungen vorhanden.
- Glasbehälter: Glasbehälter dürfen im Umkleide-, Sanitär-, Sauna- und Badebereich nicht benutzt werden. Der Gebrauch von Gläsern ist nur in den vorgesehenen Bereichen der Bistros gestattet.
- Personalbefugnis: Das Personal der SteinThermeBelzig übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausge- schlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
- Wünsche, Anregungen: Ihre Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal entgegen.
- Fundgegenstände: Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Die Aufbewahrungszeit wird auf 6 Monate festgelegt. Badezubehör wird nach der Aufbewahrungszeit karikativen Einrichtungen der Stadt Belzig übergeben, hochwertige Gegenstände (Brillen, Schmuck usw.) erhält das Fundbüro Belzig. Badebekleidung wird aus hygienischen Gründen vernichtet.
- Musik/ Foto: Die individuelle Benutzung von Musikinstrumenten, Ton- und Bildwiedergabegeräten ist nicht gestattet. Das Filmen und Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung ist verboten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und mit Hausverweis geahndet.
- Öffnungszeiten: Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gemacht. Schließtage sind ebenfalls durch öffentlichen Aushang in der Therme ersichtlich. Nutzungseinschränkungen von einzelnen Bereichen oder Anlagen werden bekannt gegeben und berechtigen nicht zu Preisnachlässen.
- Begleitperson: Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht orientieren oder fortbewegen können, Anfalls- oder Geisteskranken ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer ausgewiesenen Begleitperson gestattet. Für Kinder unter 12 Jahren ist der Besuch der BadeWelt nur mit einer erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Besuch der SaunaWelt (Saunalandschaft) ebenfalls nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Die Aufsichtspersonen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 bzw. 16 Jahren haben darauf zu achten, dass die Ruhe und Atmosphäre der Entspannung nicht gestört werden.
- Zutrittsverbot: Ein Zutrittsverbot für die SteinThermeBelzig erhalten Personen,
- die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- die Tiere mit sich führen,
- die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, offenen Wunden oder infektiösen Hauterkrankungen leiden (die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zum Nachweis der Unbedenklichkeit kann vom Personal der SteinThermeBelzig gefordert werden).
- Haftung: Die Gäste und Besucher unseres Hauses benutzen die Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung mitgebrachten persönlichen Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz des Bades abgestellten Fahrzeuge.
- Baden und Sauna: Die Bade– und Saunabereiche dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seifen, Duschgel, Haarwäschen außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Die Badegäste dürfen die „Barfußbereiche“ (Duschräume, Sauna- und Badehalle) nicht mit Straßenschuhen betreten. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet, zu empfehlen ist das Tragen von Badeschuhen. Die gesamte SaunaWelt (Saunalandschaft) ist textilfreier Bereich. Aus hygienischen Gründen können Kleinkinder das Bad nur mit einem Aquahöschen besuchen. Ohne diese Höschen ist die Benutzung der Becken für Kleinkinder nicht erlaubt. Die Aquawindeln können an der Kasse käuflich erworben werden. Im gesamten Bade- und Saunabereich sind lautes Schreien, Rennen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in das Wasser sowie das Springen vom Beckenrand untersagt. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten, Wasserbällen bedarf einer besonderen Zustimmung. Im Interesse aller Badegäste ist das Reservieren der Ruheliegen untersagt. Benutzen Sie bitte die Handtuchablagen und Garderobenständer. Die Mitarbeiter der SteinThermeBelzig sind berechtigt, bei Bedarf und nach Vorankündigung, reservierte Liegen zu räumen.
- Einlass: Der Einlass erfolgt über einen Schlüsselchip (ChipCoin), der durch Bargeld, EC-Karte, Gutscheine erworben werden kann. Auf diesem ChipCoin wird ein Guthaben gebucht und verwaltet. Im gesamten Bad- und SaunaWeltbereich werden Zahlungen bargeldlos durch Aufbuchung auf den ChipCoin vorgenommen. Die Abrechnung des ChipCoins erfolgt beim Ausgang aus dem Badbereich am Automaten oder beim Personal. Mit dem Chip wird dem Gast ein Kredit gewährt. Bei Verlust des ChipCoin ist keinerlei Identifikation möglich, so dass der Wert des Kredites (zuzüglich Wiederbeschaffungswert Schlüssel/ ChipCoin), 70,00 € für einen Erwachsenen-Chip und 20,00 € für einen Kinder-Chip, vom Gast erstattet werden muss.
- Rabatte: Es kann generell nur ein Rabatt auf Eintrittsleistungen in die SteinThermeBelzig gewährt werden. Aufgrund verschiedener Kooperationen der SteinThermeBelzig mit Partnern, wie der E.ON edis, BSW, MAZ, AOK und Anderen, gewähren wir beim Erwerb von Einlass-Coins unterschiedliche Rabatte auf den Eintritt in die SteinThermeBelzig. Rabatte werden nicht in Verbindung mit der hausinternen SteinCard (Geldwertkarte) gewährt. Gerne beraten Sie unsere Mitarbeiter-/ Mitarbeiterinnen über die für Sie günstigste Variante. Sondertarife werden nicht rabattiert.
- Geldwertkarten/Jahreskarten: Ein Anspruch auf Auszahlung von Beträgen auf der Geldwertkarte besteht nicht. GeldwertKarten sind nicht personengebunden und können von beliebigen Personen vorgelegt werden. JahresKarten sind personengebundene Karten und dürfen nur vom Käufer bzw. einer vom Käufer namentlich benannten Person genutzt werden (z. Bsp. wenn die Jahreskarte verschenkt wird).
- Videoüberwachung: Zur Sicherheit der Badegäste werden die BadeWelt, einschließlich des LichtKlangRaum, das Drehkreuz im Gang zur Sauna sowie der Bereich, in welchem die Haarföne angebracht sind, durch Videoüberwachung unterstützt. Der Badegast ist mit der Videoüberwachung einverstanden. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zur Wahrung der Sicherheitsinteressen in der SteinThermeBelzig.